Die Rolle der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums
Die Landwirtschaft ist eines der komplexesten und heikelsten Themen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung, und zwar aufgrund
- ihres Umfangs (hoher Anteil am BIP und hoher Anteil an der erwerbstätigen Bevölkerung) und
- struktureller Mängel (Subsistenz- oder Semi-Subsistenzwirtschaft).
Die Sachverständigen der Europäischen Kommission in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer bei der Vorbereitung auf einen künftigen Beitritt zur Europäischen Union. Dabei geht es vor allem um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums.
Voraussetzungen für die Landwirtschaft und die Wirtschaft im ländlichen Raum
Zwei Kriterien sind von zentraler Bedeutung:
Wirtschaftliche Aspekte
- funktionierende Marktwirtschaft auf der Grundlage klarer Eigentumsrechte, funktionierender Märkte, Preisliberalisierung und makroökonomischer Stabilität
- Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der EU und aufgrund der Einfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen standzuhalten
EU-Standards
- angemessene Verwaltungskapazitäten der Agrarbehörden, vor allem bei der Formulierung, der Analyse und der Umsetzung politischer Strategien sowie bei Unterstützungszahlungen und Kontrollen
- angemessene Verwaltungskapazitäten für die Formulierung und Umsetzung von Heranführungsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Angleichung von Rechtsvorschriften und Schaffung von Verwaltungskapazitäten in den Bereichen ökologische/biologische Landwirtschaft‚ Qualitätspolitik und anderen übergeordneten Aspekten
- Einrichtung von Marktmechanismen auf der Ebene der Agrarmärkte, darunter Vermarktungsnormen, Preisberichterstattung, Verwaltung von Kontingenten, Erzeugerorganisationen und Marktstützungsmaßnahmen wie öffentliche Interventionen oder Sondermaßnahmen
Beitrittsverhandlungen
Die Beitrittsverhandlungen im Bereich der Landwirtschaft konzentrieren sich auf die Verfahren für künftige GAP-Unterstützungen – wie Direktzahlungen oder die Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums – und die erforderlichen Übergangsmaßnahmen zur Integration in die EU. Dabei werden die spezifischen Umstände der einzelnen Bewerberländer berücksichtigt.
Verbindliche Vorschriften und ihre wirksame Umsetzung durch effiziente Verwaltungsbehörden sind für das Funktionieren der GAP unerlässlich.
Dazu gehören auch die Rechtsvorschriften für Managementsysteme – z. B. Zahlstellen und das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem – sowie die Fähigkeit zur Durchführung von GAP-Stützungsregelungen.
Eine der Voraussetzungen für den EU-Beitritt ist die Integration verschiedener landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die gemeinsame Marktorganisation, darunter Ackerkulturen, Zucker, tierische Erzeugnisse und Sonderkulturen.
Weiterführende Informationen
Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
Im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess werden gemeinsame politische und wirtschaftliche Ziele festgelegt, die durch vertragliche, wirtschaftliche und finanzielle Instrumente gefördert werden. Dadurch werden Reformen unterstützt und der Übergangsprozess in den westlichen Balkanländern begleitet.
Die EU verfügt über zwei wichtige Instrumente, mit denen sie die Bewerberländer stabilisiert und schrittweise an ihre eigenen Wirtschafts- und Rechtssysteme angleicht:
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, einschließlich Handelspräferenzen
- Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
Bewerberländer
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine sind die neun Länder mit dem Status „Bewerberland“.
Weitere Informationen über Bewerberländer
Potenzielle Bewerberländer
Das Kosovo hat den Status eines „potenziellen Bewerberlandes“.
Weitere Informationen über potenzielle Bewerberländer
Bewertung der Auswirkungen der Erweiterung auf die Landwirtschaft
Die Erweiterung ist ein leistungsabhängiges Verfahren, das viel Zeit in Anspruch nimmt. Da der Zeitpunkt und die Art und Weise des Beitritts der Bewerberländer zur EU noch ungewiss sind, sollten Überlegungen über die möglichen Auswirkungen der Erweiterung auf die Landwirtschaft angestellt werden. Die Kommission hat damit begonnen, im Rahmen interner Workshops externe Sachverständige zu konsultieren, um Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen auf bestimmte Interessenbereiche zu sammeln. Unten finden Sie eine Zusammenfassung der Gespräche im Rahmen der Fachworkshops sowie die Präsentationen der teilnehmenden Sachverständigen:
Links zum Thema
Überblick über Ziele, Hintergrund und geltende Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Unterstützung der Landwirte und Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit Europas.
Die EU fördert dynamische ländliche Gebiete. Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums stehen genau wie Marktmaßnahmen und Einkommensstützung im Mittelpunkt der GAP.